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Handballtor in die Prallwand versenkteinfache Kletterleiter ausgefahreneinfache Kletterleiter gekippteinfache Kletterleiter horizontal aufgebautDetail einer Kletterleiteraus der Prallwand ausfahrbare Sprossenwandabgeklappter Basketballkorbeinbaumäglichkeit für Sportgeräte

 

 

Sportgeräte

 

Schaukelringe in der SporthalleBasketballkorb hochgeklapptBasketballkorb heruntergeklapptKlettertaueausgeklappte KletterstangenKletterleiter ausgeklapptelektronisch steuerbare Sprossenwand, hochgefahrenelektronisch steuerbare Sprossenwand, abgesenktDetailausschnitt einer KletterstangeEinbaumöglichkeit für SportgeräteDetail einer Sprossenwandmanuell absenkbare Kletterleiter

 

Die DIN 18032-6 regelt Einbau, Verankerung und Sicherheitsabstände der Sportgeräte.

An den Stirnseiten dürfen mittig für 10 m keine Einbauturngeräte situiert werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass für Ballspiele eine ausreichend große Wandfläche in der Sporthalle, ohne Geräteeinbauten, vorhanden ist.

 

Die Montage der Turngeräte erfolgt in zwei Etappen

 

Vormontage:

Dieser Schritt muss bereits vor dem Einbauen des Sportbodens und der Prallwand erfolgen.

Für Wand- und Deckengeräte werden hier alle Bodenhülsen und Unterkonstruktionen versetzt.

 

Endmontage:

Erst nach der Fertigstellung der Wand- und Bodenflächen erfolgt die Endmontage.

Für technische Geräte, sind vor der ersten Inbetriebnahme, technische Abnahmen vorgeschrieben.


Folgende Punkte sind zu beachten:


Einbautiefe bei Wandeinbaugeräten

Laut DIN 18032 ist die Oberfläche der Sporthallenwände eben auszuführen. Turngeräte müssen wenn sie nicht verwendet werden mit Drehtüren oder Schutzmatten abgedeckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist es die Turngeräte hochzuziehen.

 

Mindestaufbauten für die Wände:

Für Klettertaue, Spielschienen oder ähnliches ist eine Tiefe von 100 mm nötig.

Eine Tiefe von 320 mm (ohne Türe 240 mm) wird für Sprossenwände, Gitterleiter, Kletterstangenanlage, Rolleiter- und Kletterwandanlagen benötigt.


Einbauhöhen bei Deckengeräten

Die standard Raumhöhe für Sporthallen beträgt 7,0 m. Bei niederen Räumen ist es sehr wichtig auf die Einbauhöhe der Turngeräte zu achten, damit die Nutzung der Sporthalle nicht beeinträchtigt wird.

Ringanlagen sind auf einem Pendelpunkt von 5,5 m über dem Fußboden zu beturnen. Diese müssen mit einer Absenkvorrichtung ausgestattet sein, wenn die Raumhöhe 7,0m beträgt.


Bodenhülsen vorbereiten

Der Mindestdurchmesser für die Bodenaussparungen soll 250 mm betragen. 350 mm muss der Durchmesser der Bodenhülse für ein Versenkreck betragen. Die Mindesttiefe liegt bei 500 mm unter der fertigen Fußbodenoberfläche.

Für folgende Turngeräte sind Aussparungen vorzusehen:

Handball, Volleyball, Badminton, Steckbarren, Rollleiter, Steck- Versenk- und Spannreck, Stufenbarren, Tennispfosten und schwenkbare Sprossenwände.

 

Befestigung für Wandgeräte

Eine sichere und dauerhafte Verankerung der Turngeräte muss auf dem Befestigungsuntergrund möglich sein. Es ist, vor allem bei porösem Mauerwerk, zu prüfen ob eine Befestigung durch das Mauerwerk erfolgen kann.

Besonders bei Kletterwänden, wo sehr hohe Lasten in Wände geleitet werden, muss eine ausreichende Tragfähigkeit der Wand gegeben sein.

Bei Turngeräten die vor Fensteranlagen gebaut werden, ist darauf zu achten, dass sich die Flügel zum Lüften oder reinigen öffnen lassen.


Montagelasten der Turngeräte

Bereits bei der Tragwerksplanung sind Vorkehrungen für die Befestigung der an der Decke montierten Sportgeräte zu treffen. Es hat sich bewährt bereits bei der Herstellung von Stahlbetonträgerelementen Halfenprofile einzubetonieren, für eine bessere Montage der Turngeräte.


Stromversorgung

Der Anschlusswert für Motorantriebe beträgt höchstens 0,5 kW 230 V.

Die Zuleitung für Wartungsarbeiten sollte über 5-polige CE-Stecker am Monitor angeschlossen werden. Dadurch kann die Anlage einfach vom Netz getrennt werden.

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